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Scheidung in den USA – Anerkennung amerikanischer Scheidungsurteile in Deutschland

Wer in den USA geschieden wurde, muss unter Umständen die Anerkennung der Scheidung in Deutschland beantragen. Anders als bei einer Eheschließung genügt ein amerikanisches Scheidungsurteil nicht in jedem Fall, um die Scheidung auch im deutschen Rechtsverkehr als wirksam nachzuweisen.

Die Anerkennung ausländischer Scheidungen richtet sich nach besonderen gesetzlichen Vorschriften. Je nach Staatsangehörigkeit, gewöhnlichem Aufenthalt und Art der Entscheidung können Ausnahmen vom förmlichen Anerkennungsverfahren bestehen.

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:

  • Der Prüfung, ob eine amerikanische Scheidung in Deutschland anerkannt wird
  • Der Vorbereitung eines förmlichen Anerkennungsantrags
  • Der Beschaffung und Prüfung amerikanischer Scheidungsurteile
  • Der Klärung von Apostillen, Übersetzungen und weiteren Nachweisen
  • Der rechtlichen Abstimmung mit deutschen Standesämtern und Behörden

Ich begleite Sie bei den notwendigen Schritten, damit Ihre amerikanische Scheidung auch in Deutschland rechtlich berücksichtigt werden kann.


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