
Ihr deutschsprachiger Anwalt, der das U.S. und das deutsche Recht kennt.
Amerikanische und deutsche Geburtsurkunden – Beschaffung, Apostille und Nachbeurkundung
Wer in den USA geboren wurde, benötigt für deutsche Behörden häufig eine amerikanische Geburtsurkunde (Birth Certificate). Diese wird in der Regel von den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundesstaates ausgestellt.
Bei der Verwendung in Deutschland können zusätzliche Anforderungen bestehen, insbesondere hinsichtlich Apostillen, Übersetzungen und der Nachweisführung.
Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
- Der Beschaffung amerikanischer Geburtsurkunden
- Der Beantragung geeigneter beglaubigter Urkunden
- Der Vorbereitung von Apostillen
- Der Prüfung der Verwendbarkeit amerikanischer Dokumente in Deutschland
- Der Nachbeurkundung einer Auslandsgeburt im deutschen Geburtenregister, soweit die Voraussetzungen vorliegen
Ich unterstütze Sie dabei, amerikanische Personenstandsurkunden ordnungsgemäß zu beschaffen und für deutsche Verwaltungsverfahren vorzubereiten.